Wenn der Ernstfall eingetreten ist

Inhalt

Einleitung

Unser gesellschaftliches Zusammenleben gibt uns viele organisatorische Schritte, Formalitäten und Vorschriften auf, die bei einem Trauerfall auf uns zukommen und erledigt werden müssen.

Einige Dinge müssen von den Hinterbliebenen umgehend erledigt werden, andere in der folgenden Zeit. Manche Dinge kann uns das Bestattungsunternehmen abnehmen, andere wiederum müssen von den Hinterbliebenen in Angriff genommen werden.

Die Organisation all dieser Dinge möchten wir euch mit den hier nun aufgeführten Informationen erleichtern.

Wichtige Dokumente im Todesfall

Im Todesfall ist es unbedingt erforderlich, die folgenden Unterlagen beizubringen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Heiratsurkunde
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • (bei Verwitweten) Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.

  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Formalitäten und sonstige Schritte, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind

Die im Folgenden aufgeführten Punkte sind eine Zusammenstellung und können je nach Kommune/Kreis/Landkreis/Bundesland/Staat voneinander abweichen und sind nur bedingt verbindlich.

  • Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, muss der Hausarzt oder Notarzt umgehend verständigt werden.
  • Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, bzw. es wird der Leichensschauschein ausgestellt.

Für die nächsten Schritte und Formalitäten wendet man sich an ein Bestattungsunternehmen.

  • Veranlassung zur Überführung des /der Verstorbenen
  • Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen

Als nächstes müssen grundlegende Entscheidungen getroffen werden.
Mit dem Bestatter sollte nun die Beerdigung durchgesprochen werden.

  • Erdbestattung
    • Reihengrab
    • Wahlgrab
    • Anonyme/teilanonyme Bestattung
  • Feuerbestattung/Urnenbestattung
    • Reihengrab
    • Wahlgrab
    • Anonyme / teilanonyme Bestattung
  • Friedwaldbestattung/Urnenbestattung
  • Seebestattung/Urnenbestattung

Absprachen zur Trauerfeier:

  • Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier
  • Abstimmung mit Geistlichem oder Trauerredner
  • Musikalische Begleitung für die Trauerfeier
  • Persönliche Einbeziehung von Familienmitgliedern, Verwandten, Freunden etc. in die Trauerfeier
  • Ausschmückung/Dekoration der Trauerfeier
  • Bestellung von Blumenschmuck für Sarg/Urne, Kränze, Handsträuße
  • Eventuell Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach der Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen

Der Bestatter ist bei folgenden Entscheidungen gerne behilflich:

  • Zeitungsanzeigen (Familienanzeigen, Nachruf)
  • und/oder Trauerbriefen und Danksagungen

Für die Adressen von Trauerbriefen müssen die Hinterbliebenen sorgen.

Der Bestatter bespricht mit den Hinterbliebenen auch wie im Vorfeld der Bestattung/Trauerfeier der/die Tote auf dem Friedhof bzw. in den Räumlichkeiten des Bestattungsinstitutes aufgebahrt werden kann und klärt ab, wie der würdige Rahmen hierzu aussehen soll.

Für die Zeit nach der Beisetzung kann der Bestatter wichtige Hinweise und Tipps zur Gestaltung des Grabes und zu den Vorschriften des Grabsteins geben.

Für die Angehörigen des/der Verstorbenen sind noch viele Dinge persönlich zu erledigen.

Wir geben hier eine Auflistung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Sie soll eine Idee geben, was alles zu erledigen ist.

Folgende Punkte, die zur Erledigung anstehen:

  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Banken/Sparkassen informieren und weitere Vorgehensweise/Erbschein besprechen
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei der zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst.
  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur „Robinson-Liste“ zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
  • Benachrichtigung von Kunden und Geschäftspartnern

Wenn der/die Verstorbene alleine gelebt hat, sind noch einige weitere Dinge zu erledigen:

  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Abmeldung des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (z.B. Getränkelieferer etc.)
  • Versorgung von Haustieren
  • Versorgung von Blumen oder Pflanzen
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeiten von Terminzahlungen
  • Regulierung der Heizanlage
  • Abstellen von Gas und Wasser

Die hier oben aufgeführten Punkte können nicht vollständig sein. Der Bestatter deines Vertrauens hilft dir gerne bei der Beantwortung weiterer Fragen.

Anmerkung:
Die Ausführungen sind der Broschüre „Ratgeber bei Trauerfällen I und II“ von Conrad W.Schormann entnommen bzw. der „Trauerkultur“, zu beziehen über den Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH.

Quelle: Bundesverband deutscher Bestatter e.V. www.bestatter.de